 - Vorsorge in 3 Schritten
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Wechsel zu einem Mitgliedsunternehmen
Möglicherweise möchte ein neu eingestellter Arbeitnehmer seine beim früheren Arbeitgeber begonnene betriebliche Altersversorgung bei Ihnen fortsetzen. Das ist nur sinnvoll in Form einer Übertragung des sogenannten Übertragungswertes. Dann gelten die bei Ihnen als neuem Arbeitgeber maßgeblichen Bedingungen und Abläufe. Die weitere betriebliche Altersvorsorge erfolgt über Ihre Pensionskasse, also über uns. Wir führen für Sie die Übertragung durch.
Zwar können Sie auch die vom früheren Arbeitgeber erteilte Zusage übernehmen, indem Sie z.B. eine bestehende Direktversicherung oder Pensionskasse fortführen. Das sollten Sie wegen der häufig in solchen Versicherungen verborgenen arbeits- und verbraucherrechtlichen Risiken (z.B. Abschlusskosten, Mindestbeiträge, Zwangsabfindungen) nicht tun. Als Arbeitgeber haften Sie für alle Verstöße, die der alte Arbeitgeber oder die von ihm ausgewählte Versicherung verursacht haben.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
Übertragungen online berechnen |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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