 - Vorsorge in 3 Schritten
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Wechsel
Eine bestehende Versorgungsanwartschaft kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf unterschiedliche Weise erhalten werden. Die jeweilige Verfahrensweise richtet sich nach der im individuellen Fall vorliegenden Grundkonstellation: - Der bisherige Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel von einem Mitglied) - Der neue Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel zu einem Mitglied) - Beide Arbeitgeber sind Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel innerhalb der Kasse)
Eine Beschreibung der Vorgehensweise für die verschiedenen Konstellationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Informationen:
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
Übertragungen online berechnen |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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