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Selbst kein Mitgliedsunternehmen

Wenn Sie selbst kein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse sind und Arbeitnehmer von einem Mitgliedsunternehmen übernehmen, stellen wir zum Stichtag des Übergangs die Versorgungsanwartschaften automatisch beitragsfrei. Sie können die Pensionskassenregelung fortführen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wenn Sie untätig bleiben, werden Sie u.U. gemäß Betriebsrentenrecht unmittelbar verpflichtet und erleiden Nachteile.