 - Vorsorge in 3 Schritten
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Kalkulation
Die Leistung hat die Pensionskasse mit den drei Faktoren Zins, Risikoverlauf und Verwaltungskosten besonders vorsichtig kalkuliert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von Überschüssen und deren Höhe.
Mit Rücksicht auf die im Betriebsrentengesetz in § 1 Abs. 1 geregelte Einstandspflicht des Arbeitgebers wurde in der Beitragsphase nicht der gesetzlich zugelassene höchstmögliche Rechnungszins in Höhe von aktuell noch 2,25 % p.a. zugrundegelegt, sondern gerade umgekehrt der gesetzlich zugelassene niedrigste Rechnungszins, also die Garantie des Kapitalerhalts aller eingezahlten Beiträge und aller jeweils gutgeschriebenen Überschussanteile. Das reduziert das Risiko des Arbeitgebers (siehe auch die weiteren Ausführungen unter Sicherheit) und bedeutet auch für die Arbeitnehmer einen Vorteil. Sie erhalten ohnehin nicht die Garantieleistung, sondern die Leistung, die sich tatsächlich ergibt. Für die tatsächliche Leistung ist ein über den Kapitalerhalt hinausgehender Garantiezins sogar störend. Jede Garantie und auch ein Garantiezins verursachen Kosten, die zu Lasten der Rendite gehen.
In der Rentenphase gewährt die Pensionskasse einen Garantiezins. Das ist für den Arbeitgeber unproblematisch. Ihn trifft keine Pflicht zur Anpassung der Betriebsrenten. Auch für die Rentner überwiegt das Interesse an der mit einem Garantiezins verbundenen höheren Anfangsrente. Die Rentner haben kein Interesse an sehr hohen jährlichen Rentensteigerungen, weil diese mit einer niedrigen Anfangsrente verbunden sind. Statt dessen wollen sie lieber eine höhere Anfangsrente und dafür maßvolle Rentensteigerungen. Insofern ist die von der Pensionskasse gewählte Kombination für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gleichermaßen ideal.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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